Arbeitsrecht

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben selten die gleichen Interessen!
Kein Rechtsgebiet ist derart in Bewegung wie das Arbeitsrecht. Das gilt für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung. Hinzukommen zunehmend europarechtliche Vorgaben.
Das Arbeitsrecht hat für Unternehmen und Arbeitnehmer oftmals gleichermaßen existentielle Bedeutung. Kündigung, Befristung, Betriebsübergang, Sozialpläne, Unternehmenskauf, Arbeitnehmerüberlassung und Tarifrecht sind nur einige Stichworte, die das verdeutlichen.
Drei Anwälte der Kanzlei sind Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung. Auf diesem Rechtsgebiet arbeiten wir bundesweit, vor allem für mittelständische Unternehmen, Arbeitnehmer und Führungskräfte, im Einzelfall auch für Betriebs- und Personalräte.
Besondere Kompentenzfelder der Kanzlei:
  • Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Arbeitsrecht im Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
  • Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
  • Arbeitsrecht im (Sonder)Kündigungsschutz
  • Arbeitsrecht der Spielbanken
  • Arbeitsrecht der Zeitarbeit
  • Film- und Bühnenarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte
  • ImpressumImpressum Disclaimer Berlin: +49 30 / 2 30 81 90 · kanzlei@advo-l-s.de   Osnabrück: + 49 541 / 50 58 28 0 · osnabrueck@advo-l-s.de

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