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Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben selten die gleichen Interessen!
Kein Rechtsgebiet ist derart in Bewegung wie das Arbeitsrecht. Das gilt für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung. Hinzukommen zunehmend europarechtliche Vorgaben.
Das Arbeitsrecht hat für Unternehmen und Arbeitnehmer oftmals gleichermaßen existentielle Bedeutung. Kündigung, Befristung, Betriebsübergang, Sozialpläne, Unternehmenskauf, Arbeitnehmerüberlassung und Tarifrecht sind nur einige Stichworte, die das verdeutlichen.
Drei Anwälte der Kanzlei sind Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung. Auf diesem Rechtsgebiet arbeiten wir bundesweit, vor allem für mittelständische Unternehmen, Arbeitnehmer und Führungskräfte, im Einzelfall auch für Betriebs- und Personalräte.
Besondere Kompentenzfelder der Kanzlei:
Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung
Arbeitsrecht in der Insolvenz
Arbeitsrecht im Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Arbeitsrecht im (Sonder)Kündigungsschutz
Arbeitsrecht der Spielbanken
Arbeitsrecht der Zeitarbeit
Film- und Bühnenarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Vertragsrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte
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